FAQ: Häufige Fragen und Antworten zu unseren Container-Angeboten
Themenkomplex Baugenehmigung
Ist für die Errichtung einer Containeranlage eine Baugenehmigung erforderlich?
Ja, in den meisten Fällen ist für die Errichtung einer Containeranlage eine Baugenehmigung notwendig. Container gelten nach den Landesbauordnungen wie der LBO BW, BayBO oder BauO NRW nicht als „fliegende Bauten“, sondern als bauliche Anlagen.
Wann ist ein Container genehmigungsfrei?
Um eine Baugenehmigung zu erhalten, muss der Bauherr einen Bauantrag stellen und bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde Ihres Landkreises oder Ihrer Stadt %seocity[city]% einreichen. Der Bauantrag wird in der Regel von einem bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser – wie einem Architekten oder Objektplaner – erstellt. Mit dem Antrag müssen die sogenannten Bauvorlagen eingereicht werden. Welche Unterlagen im Einzelnen erforderlich sind, ist in den Bauvorlagenverordnungen der Bundesländer geregelt.
Die Anforderungen unterscheiden sich je nach Bundesland, Kommune und Art des Bauvorhabens. Es ist ratsam, frühzeitig Kontakt mit der zuständigen Bauaufsichtsbehörde aufzunehmen und die konkret benötigten Unterlagen abzustimmen.
Zur Klärung offener Fragen zur Bebauung von Grundstücken mit Mietcontainern kann es sinnvoll sein, vorab eine Bauvoranfrage zu stellen.
Die Anforderungen unterscheiden sich je nach Bundesland, Kommune und Art des Bauvorhabens. Es ist ratsam, frühzeitig Kontakt mit der zuständigen Bauaufsichtsbehörde aufzunehmen und die konkret benötigten Unterlagen abzustimmen.
Zur Klärung offener Fragen zur Bebauung von Grundstücken mit Mietcontainern kann es sinnvoll sein, vorab eine Bauvoranfrage zu stellen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für die Einreichung eines Bauantrags bei der zuständigen Baubehörde sind in der Regel verschiedene Unterlagen erforderlich. Diese dienen dazu, das geplante Bauvorhaben Ihrer Containeranlage vollständig darzustellen und dessen baurechtliche sowie technische Zulässigkeit zu prüfen:
- Bauantragsformular: Ein standardisiertes Formular bei der Baubehörde ausfüllen, um den Antrag einzureichen.
- Lageplan: Plan im Maßstab 1:500 oder 1:1000, der das Grundstück, bestehende und geplante Gebäude sowie Straßen und Zufahrten zeigt.
- Bauzeichnungen: Grundriss (1:100), Schnitte und Ansichten, die das Gebäude und seine Struktur visualisieren.
- Baubeschreibung: Detaillierte Beschreibung des Bauvorhabens, einschließlich der Materialien und der geplanten Nutzung des Gebäudes.
- Technische Nachweise:
- Berechnungen zur Energieeffizienz (Standzeitabhängig) nach dem Gebäudeenergiegesetz.
- Nachweise zur statischen Sicherheit
- Planung des Brandschutzes mit Fluchtwegen und Brandschutzvorrichtungen.
- Nachweise zur Schallisolierung, insbesondere für Unterrichtsräume in Schulcontainern.
- Wasser- und Abwasseranschlüsse: Nachweise zur Entwässerung des Gebäudes und Anbindung an die Kanalisation.
- Bodenuntersuchung: Prüfung des Baugrunds, um dessen Tragfähigkeit zu bestimmen.
- Weitere Unterlagen: Möglicherweise sind zusätzliche Dokumente wie Stellplatznachweise notwendig.
Was ist eine Bauvoranfrage und wann ist sie sinnvoll?
Eine Bauvoranfrage dient dazu, die Genehmigungsfähigkeit eines Bauvorhabens bereits vor Erstellung aller detaillierten Unterlagen und vor dem eigentlichen Bauantrag rechtssicher zu prüfen. Die zuständige Gemeinde beurteilt dabei, ob das geplante Projekt grundsätzlich mit dem öffentlichen Baurecht vereinbar ist.
Das Verfahren umfasst die Einreichung der erforderlichen Unterlagen, die Prüfung durch die Behörde, sowie die Zustellung eines Bauvorbescheids. Dieser ist üblicherweise drei Jahre gültig und kann verlängert werden.
Wichtig: Die Bauvoranfrage ersetzt keine Baugenehmigung – für die Ausführung des Vorhabens ist zwingend ein formeller Bauantrag erforderlich.
Das Verfahren umfasst die Einreichung der erforderlichen Unterlagen, die Prüfung durch die Behörde, sowie die Zustellung eines Bauvorbescheids. Dieser ist üblicherweise drei Jahre gültig und kann verlängert werden.
Wichtig: Die Bauvoranfrage ersetzt keine Baugenehmigung – für die Ausführung des Vorhabens ist zwingend ein formeller Bauantrag erforderlich.
Ersparnis durch Härtefallregelung im Gebäudeenergiegesetz (GEG)?
Die Härtefallregelung nach § 102 GEG ermöglicht es, von bestimmten energetischen Anforderungen befreit zu werden, wenn deren Umsetzung für den Bauherrn wirtschaftlich unzumutbar wäre oder eine unbillige Härte darstellen würde. Dafür ist ein schriftlicher Antrag bei der zuständigen Behörde erforderlich.Folgende Gründe können einen Härtefall begründen:
- Unbillige Härte, wenn die Kosten einer energetischen Maßnahme in keinem angemessenen Verhältnis zum Nutzen oder zum Wert des Gebäudes stehen.
- Amortisation, wenn sich die Investitionen nicht innerhalb der üblichen Nutzungsdauer durch Energieeinsparungen wirtschaftlich zurückverdienen lassen.
Welche Unterlagen erhalten Sie von uns?
Für die Bauplanung, den Bauantrag und die Baugenehmigung ist grundsätzlich der Bauherr verantwortlich, da Unternehmen wie KMS keine Bauvorlageberechtigung besitzen. Welche konkreten Unterlagen für den Bauantrag eingereicht werden müssen, richtet sich nach der jeweiligen Landesbauordnung und den Vorgaben der zuständigen Bauaufsichtsbehörde. Daher sollten die Anforderungen immer dort individuell abgefragt werden.Von uns erhalten Sie alle technischen Unterlagen, die für die Planung der Containeranlage erforderlich sind. Dazu gehören insbesondere:
- Technische Details der Container
- Grundrissplan
- Fundamentplan für Punktfundamente oder Streifenfundamente
- Anschlusspläne (Elektrik/Wasser)
Technische Details der Container
Welche Maße und welches Gewicht haben KMS-Container?
Unsere Standardcontainer verfügen über folgende Abmessungen: 6,055 x 2,435 x 2,800 m (l x b x h).
Optional sind auch Container mit einer Breite von 2,989 m erhältlich.
Das Gewicht beträgt ca. 2,5 t bei Bürocontainern und ca. 3,0 t bei Sanitärcontainern
Die Abmessungen unserer Flurcontainer belaufen sich auf 4,885 x 2,435 x 2,800 m (l x b x h).
Optional auf eine Länge von 7,335 m.
Alle Container verfügen über eine lichte Raumhöhe von 2,50 m.
Optional sind auch Container mit einer Breite von 2,989 m erhältlich.
Das Gewicht beträgt ca. 2,5 t bei Bürocontainern und ca. 3,0 t bei Sanitärcontainern
Die Abmessungen unserer Flurcontainer belaufen sich auf 4,885 x 2,435 x 2,800 m (l x b x h).
Optional auf eine Länge von 7,335 m.
Alle Container verfügen über eine lichte Raumhöhe von 2,50 m.
Wie hoch sind die Nutz- und Schneelasten?
Je nach Ausführung verfügen unsere Container im Erdgeschoss über eine maximal zulässige Nutzlast von 2,0 kN/m² (200 kg/m²) bis 4,0 kN/m² (400 kg/m²).
Im Obergeschoss liegt die Nutzlast zwischen 1,5 kN/m² (150 kg/m²) und 3,0 kN/m² (300 kg/m²).
Die charakteristische Schneelast am Boden variiert je nach Bauweise und liegt zwischen 1,5 kN/m² (150 kg/m²) und 2,5 kN/m² (250 kg/m²).
Dies ist besonders wichtig für Standorte in schneereichen Regionen wie dem Allgäu oder dem Erzgebirge.
Im Obergeschoss liegt die Nutzlast zwischen 1,5 kN/m² (150 kg/m²) und 3,0 kN/m² (300 kg/m²).
Die charakteristische Schneelast am Boden variiert je nach Bauweise und liegt zwischen 1,5 kN/m² (150 kg/m²) und 2,5 kN/m² (250 kg/m²).
Dies ist besonders wichtig für Standorte in schneereichen Regionen wie dem Allgäu oder dem Erzgebirge.
Welches Brandverhalten weisen die Container auf?
Unsere Container sind mit Mineralwolle gedämmt, die gemäß EN 13501-1 als nicht brennbar eingestuft ist (Brandverhalten A1).
Der PVC-Bodenbelag entspricht den Anforderungen der EN 13501-1 und zeichnet sich durch eine hohe Brandbeständigkeit sowie eine geringe Rauchentwicklung aus (Bfl-s1).
Die Wandverkleidung aus beschichteten Holzwerkstoffplatten ist gemäß EN 13501-1 als normal entflammbar klassifiziert (Ds2, d0).
Der PVC-Bodenbelag entspricht den Anforderungen der EN 13501-1 und zeichnet sich durch eine hohe Brandbeständigkeit sowie eine geringe Rauchentwicklung aus (Bfl-s1).
Die Wandverkleidung aus beschichteten Holzwerkstoffplatten ist gemäß EN 13501-1 als normal entflammbar klassifiziert (Ds2, d0).
Welche Dämmung besitzen die Container?
Unsere Standardcontainer sind mit effizienten Dämmwerten ausgestattet, die den modernen Anforderungen an Energieeffizienz für Standzeiten bis zu 24 Monaten gerecht werden. Die U-Werte im Gefach unserer Container betragen:
- Dach: 0,23 W/m²K
- Wand: 0,35 W/m²K
- Boden: 0,36 W/m²K
Themenkomplex Transport und Montage
Wie erfolgen der Antransport und die Stellung der Container?
Der Transport unserer Container erfolgt in der Regel mit einem Kran-LKW samt Anhänger. Mit diesem Gespann können zwei Container pro Fahrt transportiert werden. Mithilfe des LKW-Ladekrans erfolgt die präzise Positionierung am Aufstellort.
Der Aufstellort sollte mindestens zweiseitig anfahrbar sein, um eine reibungslose Anlieferung, Stellung und Montage zu ermöglichen. Als Orientierung gelten ähnliche Anforderungen wie für eine Feuerwehrzufahrt.
Bei größeren oder mehrstöckigen Containeranlagen (mehr als 15 Container) kann zusätzlich ein Mobilkran benötigt werden.
Der Aufstellort sollte mindestens zweiseitig anfahrbar sein, um eine reibungslose Anlieferung, Stellung und Montage zu ermöglichen. Als Orientierung gelten ähnliche Anforderungen wie für eine Feuerwehrzufahrt.
Bei größeren oder mehrstöckigen Containeranlagen (mehr als 15 Container) kann zusätzlich ein Mobilkran benötigt werden.
Welche Gründung wird benötigt?
Der Untergrund für eine Containeranlage muss die Lasten der Anlage gleichmäßig tragen und ausreichend tragfähig sein. Geeignete Böden sind unter anderem verdichteter Kies, Schotter oder befestigte Flächen wie Asphalt oder Beton.
Auf dem tragfähigen Untergrund muss ein Punkt- oder Streifenfundament errichtet werden, worauf die Container mit jeweils sechs Auflagepunkten sicher positioniert werden können. Dieses Fundament gewährleistet eine gleichmäßige Lastverteilung, sorgt für die nötige Stabilität und ermöglicht eine ausreichende Unterlüftung der Container.
Bei Beauftragung erhalten Sie alle erforderlichen Informationen, einschließlich des Fundamentplans, um die Realisierung der Containeranlage optimal vorzubereiten.
Auf dem tragfähigen Untergrund muss ein Punkt- oder Streifenfundament errichtet werden, worauf die Container mit jeweils sechs Auflagepunkten sicher positioniert werden können. Dieses Fundament gewährleistet eine gleichmäßige Lastverteilung, sorgt für die nötige Stabilität und ermöglicht eine ausreichende Unterlüftung der Container.
Bei Beauftragung erhalten Sie alle erforderlichen Informationen, einschließlich des Fundamentplans, um die Realisierung der Containeranlage optimal vorzubereiten.
Wie erfolgt die Montage der Container?
Alle Arbeiten – sei es Montage, Demontage oder Umbau – werden stets von unserem fachkundigen, deutschsprachigen Team durchgeführt, um Qualität und Sicherheit zu gewährleisten.
Der Auftraggeber ist vor Ort dafür verantwortlich, Baustrom bereitzustellen und die erforderliche Baufreiheit für die Arbeiten an den Containern sicherzustellen. Vor Beginn der Arbeiten muss die Gründung inklusive Fundament vollständig fertiggestellt sein.
Nach Abschluss der Arbeiten wird die Containeranlage besenrein übergeben.
Der Auftraggeber ist vor Ort dafür verantwortlich, Baustrom bereitzustellen und die erforderliche Baufreiheit für die Arbeiten an den Containern sicherzustellen. Vor Beginn der Arbeiten muss die Gründung inklusive Fundament vollständig fertiggestellt sein.
Nach Abschluss der Arbeiten wird die Containeranlage besenrein übergeben.
Themenkomplex Elektrik / Sanitär
Wie erfolgt der Außenanschluss für die Stromversorgung?
Unsere Container verfügen über einen außenliegenden, versenkten CEE-Stromanschluss (400 V, 5-polig, 32 A). Darüber wird die Containeranlage an die externe Stromversorgung angeschlossen.
Die Stromversorgung kann durchgeschleift werden: Vom ersten Container kann der Strom zu weiteren Containern weitergeführt werden. Dadurch lassen sich bis zu vier Container über einen einzigen Anschluss versorgen.
Die Stromversorgung kann durchgeschleift werden: Vom ersten Container kann der Strom zu weiteren Containern weitergeführt werden. Dadurch lassen sich bis zu vier Container über einen einzigen Anschluss versorgen.
Wie ist die Elektroinstallation in den Containern ausgeführt?
Die Elektroinstallation erfolgt als Unterputzinstallation. In Bürocontainern mit Schutzart IP20. In Sanitärcontainern wird eine höhere Schutzart von IP44 verwendet, um den Anforderungen in feuchten Bereichen gerecht zu werden.
Unsere Container sind standardmäßig mit mehreren Steckdosen, LED-Spiegelrasterleuchten sowie einem Elektro-Konvektor zur Beheizung ausgestattet.
Unsere Container sind standardmäßig mit mehreren Steckdosen, LED-Spiegelrasterleuchten sowie einem Elektro-Konvektor zur Beheizung ausgestattet.
Wie sieht die Ausstattung speziell für Kindergärten und Schulen aus?
Für den Einsatz in Kindertagesstätten (Kitas) werden die Steckdosen mit Berührungsschutz ausgeführt, sowie Heizgeräte mit einer Oberflächentemperatur von maximal 60°C verwendet.
Sind die Container mit Klimaanlagen ausgestattet?
Auf Wunsch können mobile Klimageräte integriert werden.
Wie erfolgt der Wasseranschluss?
Der Wasseranschluss wird seitlich außen am unteren Containereck herausgeführt. Dadurch kann der Anschluss flexibel nach der Stellung der Anlage erfolgen – ohne Arbeiten unterhalb des Containers durchführen zu müssen.
Im Innenbereich werden die Wasser- und Abwasserleitungen Aufputz verlegt. Diese Ausführung ermöglicht eine schnelle Montage, einfache Wartung und eine hohe Betriebssicherheit.
Die konkrete Ausstattung – einschließlich Anzahl und Position von WCs, Waschtischen, Duschen oder Anschlusspunkten – entspricht stets den jeweiligen Grundrissen der bestellten Anlage.
Für den Einsatz in Grundschulen oder Kindertagesstätten können die Sanitäranlagen auch in kindgerechter Ausführung geliefert werden – etwa mit angepassten Höhen und sicherheitsorientierten Details (Türen mit Einklemmschutz, Verbrühschutz, etc.).
Im Innenbereich werden die Wasser- und Abwasserleitungen Aufputz verlegt. Diese Ausführung ermöglicht eine schnelle Montage, einfache Wartung und eine hohe Betriebssicherheit.
Die konkrete Ausstattung – einschließlich Anzahl und Position von WCs, Waschtischen, Duschen oder Anschlusspunkten – entspricht stets den jeweiligen Grundrissen der bestellten Anlage.
Für den Einsatz in Grundschulen oder Kindertagesstätten können die Sanitäranlagen auch in kindgerechter Ausführung geliefert werden – etwa mit angepassten Höhen und sicherheitsorientierten Details (Türen mit Einklemmschutz, Verbrühschutz, etc.).
